Forderungsverzicht

Forderungsverzicht im Sanierungsfall

Befindet sich ein Unternehmen in einer bereits fortgeschrittenen Krise, müssen zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ein mögliches Insolvenzrisiko abzuwenden oder zu vermeiden. Ein wirkungsvolles Mittel kann unter Umständen dabei ein Forderungsverzicht sein.

forderungsverzicht

 Der Forderungsverzicht eines Unternehmens dient i. d. R. sowohl der Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit als auch der Überschuldung (bei haftungsbegrenzten Unternehmen). Der Verzicht erfordert einen zweiseitigen Erlassvertrag gemäß § 397 Abs. 1 BGB. Im Erlassvertrag wird schriftlich vereinbart, dass das zu sanierende Unternehmen seine Verbindlichkeiten gegenüber dem jeweiligen Gläubiger ganz oder teilweise nicht mehr begleichen muss. Die sich aus dem Verzicht ergebenden steuerrechtlichen Auswirkungen sind je nach Unternehmensform und Art zu prüfen.

In vielen Fällen kann der Forderungsverzicht einen wesentlichen Beitrag zum Sanierungserfolg liefern.

 

Die Aufgaben des Sanierungsberaters

Die Aufgabe des Sanierungsberater besteht in erster Linie in der Existenzsicherung des notleidenden Unternehmens. Im Rahmen eines Forderungsverzichts kann unter Umständen die notwendige Zeit für den erforderlichen Sanierungsprozess gewonnen werden. Oftmals fällt es einem neutralen Berater leichter mit langjährigen Geschäftspartnern über die aktuelle Situation zu verhandeln. Die Erfolgsaussichten einer Sanierung liegen nicht in vorgefertigten Standardlösungen, sondern in der Erarbeitung individueller und auf das Unternehmen abgestimmter Konzepte, wir unterstützen Sie gerne dabei.,

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