Sanierungsgutachten

Sanierungsmanahmen mittel

Sanierungsgutachten und -prinzipien nach den Richtlinien der KMU-Berater Bundesverband freier Berater e. V.

1. Aufgabenstellung und Zielsetzung

1.1. Aufgabenstellung
1.2. Haftungsausschluss
1.3. Verteiler
1.4. Beratungsdurchführung und Termine
1.5. Evtl. Förderung der Beratung darstellen

2. Bestandsaufnahme Unternehmen

2.1. Rahmenbedingungen
2.2. Geschäftsgrundlagen und Kernkompetenzen, Erfolgspotenziale
2.3. Rechtliche Verhältnisse und Geschäftsführung
2.4. Organisations- und Personalstruktur
2.5. Handlungsfähigkeit 
   2.5.1. Liquiditätsentwicklung 
   2.5.2. Operative Handlungsfähigkeit, Störfaktoren 
   2.5.3. Organisatorische Handlungsfähigkeit
2.6. Wirtschaftliche Verhältnisse
   2.6.1. Bilanzentwicklung 
   2.6.2. Vermögensstruktur (AV, UV) 
   2.6.3. Kapitalstruktur (EK, FK lang- und kurzfristig) 
   2.6.4. Verbindlichkeiten, Darlehen, Verschuldung
   2.6.5. Forderungen, Halbfertige Arbeiten, Werthaltigkeit
   2.6.6. Ertragsentwicklung 
   2.6.7. Umsatz-, Kosten- und Ergebnisstruktur
   2.6.8. Außerbilanzielle Verpflichtungen

3. Bestandsaufnahme Unternehmer / Gesellschafter

3.1. Vermögenssituation
3.2. Einkommenssituation 
3.3. Private Verpflichtungen
3.4. Wirtschaftliche Verflechtungen
3.5. Unternehmensnachfolge

4. Analyse und Bewertung der Krise

4.1. Funktion des Systems „Unternehmen“ aus Sicht des Unternehmers
4.2. Funktion des Systems aus Sicht des Beraters
4.3. Überschuldungsprüfung und ggf. stille Reserven aufdecken
4.4. Zahlungsunfähigkeit und deren kurzfristige Entwicklung
4.5. Finanzierung und Rating
4.6. Ursachen der Krise, Interpretationen
   4.6.1. Gesellschaftliche Gründe 
   4.6.2. Strategische Gründe 
   4.6.3. Bereits längerfristig einwirkende / bestehende Gründe 
   4.6.4. Akute Gründe 
   4.6.5. Private Gründe

5. Lösungsvorschläge und Alternativen

5.1. Insolvenzantrag
5.1.1. Begründung 
5.1.2. Zweckmäßigkeit 
5.1.3. Konsequenzen (rechtlich und wirtschaftlich)
5.2. Liquidation 
5.2.1. Voraussetzungen 
5.2.2. Konsequenzen
5.3. Fortführung
5.3.1. Übertragene Sanierung (mit oder ohne Insolvenz) 
5.3.2. Leitbild und Geschäftsgrundlagen
5.3.3. Rechtliche Struktur,Strategische Geschäftseinheiten, Organisation 
5.3.4. Marketingstrategie (Zielgruppen, Wettbewerb, Perspektiven) 
5.3.5. Geschäftsplan 
5.3.6. Finanzierung, Gläubigerverzicht, Eigen- und Fremdkapital 
5.3.7. Ergebnisplanung (Strategie) 
5.3.8. Investitions- und Kapazitätsplan (Anlagen, Personal) 
5.3.9. Kostenplanung, Kostenstrukturen (variabel, fix)
5.3.10. Umsatzplanung
5.3.11. Liquiditätsplanung und –steuerung

6. Handlungsplan

6.1. Projektstrukturplan
6.2. Maßnahmen und deren zeitliche Reihenfolge und Ablauf

7. Qualitätsmanagement

7.1. Nachhaltigkeit der Maßnahmen
7.2. Dokumentation und Rückverfolgbarkeit
7.3. Pflege der Geschäftsbeziehungen
7.4. Berichtswesen und Controlling

8. Zusammenfassung

8.1. Tragfähigkeit des Sanierungskonzeptes
8.2. Betreuung und Begleitung
8.3. Erfolgsgrundlagen

Prinzip 1: Persönliche Anforderungen an den Sanierungsberater

Grundlage unserer Sanierungsberatung sind die Beratungsgrundsätze des Berufsverbandes "Die KMU-Berater - Verband freier Berater e.V." in ihrer jeweils gültigen Fassung, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte, bezogen auf die Beraterpersönlichkeit, aufgeführt:

  • Die KMU-Berater verfügen über eine ihrem Aufgabengebiet entsprechende Berufsausbildung und nehmen nur Beratungsaufträge an, für die sie qualifiziert sind.
  • Die Mitglieder des Verbandes verfügen über mehrjährige Berufserfahrung als Berater mit den Schwerpunkten Krise / Sanierung im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen und besitzen aktuelles Fachwissen.
  • Die Beratung ist unabhängig und objektiv.
  • Bei Bedarf sollten die KMU-Berater kooperativ mit anderen Verbandsmitgliedern zusammenarbeiten.
  • Die Mitglieder sind ebenfalls verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden, d.h. mindestens jährlich an einer Beraterschulung des Verbandes oder einer vergleichbaren Maßnahme eines anderen Bildungsträgers teilzunehmen, um das für ihre Tätigkeit notwendige Wissen ständig den neuesten Erkenntnissen anzupassen und darüber einen Nachweis zu erbringen.

Jeder KMU-Sanierungsberater hat die Einhaltung aller Prinzipien dieser Richtlinie nachvollziehbar sicherzustellen. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung darf keine rechtliche und/ oder wirtschaftliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien bestehen, welche die Neutralität des Sanierungsberaters in Frage stellt.

Prinzip 2: Auftragserteilung für Sanierungsgutachten

Im Rahmen des Sanierungskonzeptes müssen Auftraggeber, Auftragnehmer und Auftragsinhalt klar definiert und schriftlich fixiert werden. Die Erwartungen seitens der Unternehmer an die Verantwortlichkeit des Erstellers des Konzeptes zur Krisenbewältigung sollte klar abgefragt werden.

Die Beratung erfolgt erst auf Grundlage transparenter Auftragsinhalte und angemessener Kosten, die zuvor in Form eines gültigen Beratungsvertrages fixiert worden sind. Der Kunde erhält zusammen mit der Endabrechnung einen Beratungsbericht, der in einer für den Kunden nachvollziehbaren und schlüssigen Form die Beratungsergebnisse enthält, die mit der Auftragserteilung deckungsgleich sein sollten.

Prinzip 3: Qualitative Anforderungen an ein Sanierungskonzept

Das Sanierungskonzept soll klar und deutlich Aufschluss geben,

  • über die wirtschaftliche Ausgangslage
  • über die Analyse von Krisenstadium und -ursachen (zu analysieren sind hierbei Unternehmenslage, Umfeld, Branchenentwicklung, interne Unternehmensverhältnisse)
  • über angestellte Berechnungen und Untersuchungen
  • über wirtschaftliche Auswirkungen des Beratungsergebnisses inklusive individuell erarbeiteter Lösungsvorschläge
  • über notwendige Maßnahmen, um die Unternehmenskrise zu bewältigen (Handlungsplan für den Kunden)

Nur auf Grundlage dieser Kernbestandteile kann eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit abgeleitet werden. Die Beurteilung nur einzelner Problembereiche und Maßnahmen reichen hierfür nicht aus. Es muss eine vollumfängliche Betrachtung, Analyse und Bewertung erfolgen. Neben den finanziellen Rahmenbedingungen sind das Unternehmensleitbild und die -strategie bei der Betrachtung in den Fokus zu stellen.

Mit Hilfe der von der Fachgruppe Sanierung entwickelten und zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien wird sichergestellt, dass der Berater keine wesentlichen Kriterien vergisst. Diese Hilfsmittel stellen eine sinnvolle Unterstützung dar, sind aber nicht Teil des Sanierungskonzeptes.

Die zugrundeliegenden Informationsquellen müssen vollständig aufgeführt werden, insbesondere muss daraus deren Aktualität und Herkunft hervorgehen. Auf ausstehende Zustimmungserfordernisse ist explizit hinzuweisen.

Aufbauend auf den ermittelten Krisenursachen sowie den daraus abgeleiteten Sanierungsmaßnahmen müssen Prognosen und Planungen für den Unternehmer nachvollziehbar sein. Ausgehend von der strategischen Planung, sind Pläne und Teilpläne auf Plausibilität zu prüfen und mit Hilfe von Branchenkennzahlen, Kostenanalysen und Erfahrungswerten mit den tatsächlich zu erwartenden Verhältnissen abzustimmen. Hierbei ist eine integrierte Planungsrechnung zu erstellen.

Diese besteht aus den folgenden wesentlichen Elementen:

  • Ertragsplanung
  • Bilanzplanung (Aufzeigen der Kapitalentwicklung)
  • Liquiditätsplanung
  • Finanzplanung
  • Kapazitätsplanung
  • Kennzahlenplanung

Zwingende Voraussetzung ist eine integrierte, plausible und durch Dokumentation nachvollziehbare Planung. Falls erforderlich, sind verschiedene Szenarien abzubilden. Der Planungshorizont ist anforderungsgerecht darzustellen.

Durch die Berechnung von Kennzahlen soll die Erfolgswahrscheinlichkeit des Vorhabens untersucht werden. Vergangenheitsbezogene finanzielle Informationen des Unternehmens bilden hierbei eine wichtige Grundlage für die Ableitung künftiger Annahmen. Jedes Sanierungskonzept hat die individuellen Risiken und das individuelle Krisenstadium im Sanierungsunternehmen unter Berücksichtigung und Anlehnung an diese Richtlinien zu berücksichtigen und aufzuzeigen. Jedes Sanierungskonzept sollte eine klare Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit beinhalten

Prinzip 4: Sanierungsbericht und Dokumentation

Alle zusammengetragenen Informationen zum jeweiligen Sanierungsfall, die erarbeiteten Analyseergebnisse sowie das vollständige Sanierungskonzept sind in schriftlicher, nachvollziehbarer Form zu erarbeiten und zu dokumentieren. Dem Kunden sollte nach Abschluss der Beratung ein vollständiges Exemplar des Beratungsberichts zur Verfügung gestellt werden. Der Beratungsbericht ist so anzulegen, dass dieser bei Banken bzw. potenziellen Investoren eingereicht werden kann und deren Anforderungen entsprechend gestaltet ist.

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